Buchhaltung und Jahresabschluss „Ihr Unternehmen in Zahlen“

  • Wir erstellen Ihre Buchhaltung und gehen auf Ihre Bedürfnisse ein!
    • Dabei finden wir in einem Gespräch heraus, welche Bedürfnisse Sie haben und betreuen Sie durch ein maßgeschneidertes Programm.
    • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unter anderem bieten wir an:
      • Umfassende Betreuung: Sie können alles in unsere Hand legen – dann bringen oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen und bekommen eine fertige Buchhaltung mit den Standardauswertungen zurück
      • Sie bereiten die Unterlagen vor: wir buchen und werten für Sie aus
      • Sie buchen selber auf unserem System: wir haben ständigen Einblick in Ihre aktuellen Zahlen, können schneller bei Fragen helfen, können eingreifen, wenn es erforderlich wird (Urlaub, Krankheit, etc.)
      • Sie buchen auf Ihrem System: wir helfen bei komplizierten und neuen Sachverhalten und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung
    • Selbstverständlich können wir für Sie branchenspezifische Lösungen erstellen
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Soll- und Ist-Vergleich
    • Betriebswirtschaftliche Beratung (siehe Unternehmensberatung)
  • Jahresabschlüsse sämtlicher Rechtsformen (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die GmbH & Co. KG ebenso Vereine, Stiftungen) und Branchen (Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte)
    • Wir erstellen aus der laufenden Buchhaltung Ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder Ihre Einnahmenüberschussrechnung
      • Bilanzen: wir beachten selbstverständlich die gesetzlichen Vorschriften des HGB und der Steuergesetze und versuchen Ihre persönliche Situation bestmöglich zu berücksichtigen; Sie wissen, wir machen die Gesetze nicht, aber wir versuchen sie optimal für Sie auszulegen
      • Einnahmenüberschussrechnungen: besonders für Freiberufler wird der Gewinn durch die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG ermittelt, hierbei gilt es die gesetzlichen Grundlagen in Ihre Gewinnermittlung einzubeziehen und das für Sie richtige Ergebnis zu erzielen
    • Wir erstellen Jahresabschlussberichte mit umfangreichen Erläuterungen
    • Wir führen Plausibilitätsbeurteilungen durch, z.B. wenn die Banken dieses von Ihnen verlangen
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